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Mitgliederversammlung

15. Dezember 2016 @ 18:00 - 19:30

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen zur offiziellen Mitgliederversammlung des IRM Network e. V.!

Nächste Mitgliederversammlung

Der Vorstand des IRM Network e. V. berufte am 16. November 2016 per Email an alle Mitglieder die Mitgliederversammlung des Wintersemesters 2016/2017 am 15. Dezember 2016 ein.

Datum: Donnerstag, 15. Dezember 2016

Ort: Bischofshof Brauerei Schalander, Heitzerstraße 2, 93049 Regensburg

Zeit: von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr

(vor der Jahresfeier des IRM Network e. V., die um 20 Uhr beginnt)

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung durch die Vorstandsvorsitzende
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  3. Rückblick auf das vergangene Semester
    1. Vereinsarbeit/ Teamstruktur
    2. Finanzüberblick
  4. Vorstandsbeschlüsse und Abstimmung
    1. Mahnungsvorgehen (bei ausstehendem Mitgliedsbeitrag)
    2. Fahrtkostenpauschale
  5. Verschiedenes

Bisherige Mitgliederversammlungen:

  • 01. April 2016
  • 19. November 2015
  • 26. März 2015
  • 25. November 2014

laut Satzung vom 19.11.2015:

§ 9 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Vereins.
(2) Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal zu Beginn des Semesters vom Vorstand einberufen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ihre Einberufung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und mit einer Ladungsfrist von mindestens 4 Wochen erfolgt.
(3) Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens 10% der gesamten Mitgliederzahl dies unter Angabe des Grundes schriftlich beim Vorstand beantragt. Die Versammlung hat spätestens zwei Monate nach Eingang des Antrags stattzufinden.
(4) Die Versammlungsleitung obliegt dem Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung seinem Stellvertreter. Bei Abwesenheit beider wird vom Vorstand ein geeigneter Stellvertreter ernannt.
(5) Über den Verlauf der Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Im Falle einer Abwesenheit des Schriftführers wird das Protokoll von seinem Stellvertreter oder einer vom Vorstand ernannten Person angefertigt und unterschrieben. Beschlüsse sind im Wortlaut festzuhalten.
(6) Die Mitgliederversammlung entscheidet über sämtliche Belange, die nicht dem Vorstand vorbehalten sind. Sie entscheidet insbesondere über

  • Genehmigung der Jahresabrechnung,
  • Entlastung des Vorstands,
  • Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung,
  • Beschlussfassung über eine Auflösung des Vereins

und sonstige Beschlussfassungen, die der Vorstand in die Mitgliederversammlung zur Entscheidung einbringt.

§ 16 Wahlen und Abstimmungen

(1) Bei Wahlen und Abstimmungen in der Mitgliederversammlung und im Vorstand gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung und Wahlordnung keine abweichende Regelung enthalten. Stimmenenthaltungen sind möglich.
(2) Für Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit zwei Dritteln der Anwesenden.
(3) Wahlen und Abstimmungen sind offen, sofern aus Reihen der Stimmberechtigten keine geheime Wahl verlangt wird.
(4) Nicht anwesende Vereinsmitglieder können bei Wahlen und Abstimmungen ihre Stimme schriftlich an ein anwesendes Vereinsmitglied übertragen.
(5) Es gilt im Übrigen die beigefügte Wahlordnung des Vereins.

 

Details

Datum:
15. Dezember 2016
Zeit:
18:00 - 19:30
Webseite:
https://irm-net.com/?page_id=778

Veranstalter

IRM Network e. V.
Telefon
015255672612
Veranstalter-Website anzeigen

Veranstaltungsort

Schankraum Bischofshof Brauerei
Heitzerstraße 2
Regensburg, Bayern 93049 Deutschland
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Telefon
+49 (0) 941 2001-0
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