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MV und Vorstandswahlen 2017

31. März 2017 @ 18:00 - 20:00

Das IRM Network e. V. lädt alle Mitglieder und Freunde des Vereins herzlich zur offiziellen Mitgliederversammlung und den Vorstandswahlen 2017 ein!

Nächste Mitgliederversammlung und Vorstandswahlen 2017

Der Vorstand des IRM Network e. V. berufte am 07. März 2017 per Email an alle Mitglieder die Mitgliederversammlung und die Vorstandswahlen des Sommersemesters 2017 am 31. März 2017 ein.

Datum: Freitag, 31. März 2017

Ort: Studierendenhaus, OTH Regensburg, Seybothstraße 2, 93053 Regensburg

Zeit: von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung durch die Vorstandsvorsitzende
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  3. Rückblick auf das vergangene Jahr
    1. Vereinsarbeit
    2. Teamstruktur
  4. Bericht der Kassenprüfung und Entlastung des bisherigen Vorstands
    1. Finanzüberblick
    2. Bericht der Kassenprüfung
    3. Entlastung des bisherigen Vorstands
  5. Wahlen des neuen Vorstandes und Kassenprüfung
  6. Verschiedenes

Kandidatur für die Vorstandsposten des IRM Network e. V.

Interessierte und engagierte IRM network  Mitglieder (Studierende sowie auch Alumni) können sich für die Vorstandswahlen aufstellen lassen. Kandidaten müssen laut Satzung mindestens 2 Wochen vor den Wahlen als Mitglied registriert sein.

Zu besetzen sind neben den 6 Vorstandsposten auch die der 2 Rechnungsprüfer. Mehr Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen und Tätigkeiten der zu besetzenden Posten findet ihr auf dieser Seite und können ebenfalls in unserer Satzung nachgelesen werden.

In den nächsten 4 Wochen können sich die Kandidaten auf dieser Seite (damit der Link funktioniert muss man eingeloggt sein) im Intranet des IRM network  vorstellen. Den Vereinsmitgliedern soll somit die Möglichkeit gegeben werden, die Kandidaten vorher besser kennen zulernen und sich von den potenziellen Vorstandsmitgliedern und Rechnungsprüfern ein Bild zu machen.

Die neu gewählten Vorstände und Rechnungsprüfer sollten sich idealerweise den 1. April 2017 (Samstag) freihalten, da der alte Vorstand den Neuen gerne im Rahmen der Vorstandsübergabe eine Team-Building- und Strategiesession ermöglichen/ anbieten möchte. Natürlich ist die Teilnahme an der Vorstandsübergabe am 1. April 2017 keine Voraussetzung für die Kandidatur!

Wir wünschen allen Kandidaten viel Glück und freuen uns auf viele motivierte und engagierte Bewerber, die genauso für das IRM network brennen wie ihre Vorgänger!

Euer (noch) Vorstand des IRM Network e. V.

Kathrin, Conny, Matze, Tommy, Diana und Julia


Bisherige Mitgliederversammlungen:

  • 15. Dezember 2016
  • 01. April 2016 (Vorstandswahlen)
  • 19. November 2015
  • 26. März 2015 (Vorstandswahlen)
  • 25. November 2014

laut Satzung vom 19.11.2015:

§ 9 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Vereins.
(2) Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal zu Beginn des Semesters vom Vorstand einberufen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ihre Einberufung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und mit einer Ladungsfrist von mindestens 4 Wochen erfolgt.
(3) Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens 10% der gesamten Mitgliederzahl dies unter Angabe des Grundes schriftlich beim Vorstand beantragt. Die Versammlung hat spätestens zwei Monate nach Eingang des Antrags stattzufinden.
(4) Die Versammlungsleitung obliegt dem Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung seinem Stellvertreter. Bei Abwesenheit beider wird vom Vorstand ein geeigneter Stellvertreter ernannt.
(5) Über den Verlauf der Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Im Falle einer Abwesenheit des Schriftführers wird das Protokoll von seinem Stellvertreter oder einer vom Vorstand ernannten Person angefertigt und unterschrieben. Beschlüsse sind im Wortlaut festzuhalten.
(6) Die Mitgliederversammlung entscheidet über sämtliche Belange, die nicht dem Vorstand vorbehalten sind. Sie entscheidet insbesondere über

  • Genehmigung der Jahresabrechnung,
  • Entlastung des Vorstands,
  • Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung,
  • Beschlussfassung über eine Auflösung des Vereins

und sonstige Beschlussfassungen, die der Vorstand in die Mitgliederversammlung zur Entscheidung einbringt.

§ 16 Wahlen und Abstimmungen

(1) Bei Wahlen und Abstimmungen in der Mitgliederversammlung und im Vorstand gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung und Wahlordnung keine abweichende Regelung enthalten. Stimmenenthaltungen sind möglich.
(2) Für Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit zwei Dritteln der Anwesenden.
(3) Wahlen und Abstimmungen sind offen, sofern aus Reihen der Stimmberechtigten keine geheime Wahl verlangt wird.
(4) Nicht anwesende Vereinsmitglieder können bei Wahlen und Abstimmungen ihre Stimme schriftlich an ein anwesendes Vereinsmitglied übertragen.
(5) Es gilt im Übrigen die beigefügte Wahlordnung des Vereins.

Details

Datum:
31. März 2017
Zeit:
18:00 - 20:00
Webseite:
https://www.facebook.com/events/226289641172862/

Veranstalter

IRM Network e. V.
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Veranstaltungsort

Studierendenhaus der OTH Regensburg
Seybothstr. 2
Regensburg, Bayern 93051 Deutschland
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